Unsere Hausordnung
Hausordnung des KW BONN
Die Geschäftsleitung, Kraftwerk Fitness GmbH Stand 01.12.2024
1. Allgemeines:
1.1. Mit dem Betreten des KW erkennen Mitglieder und Besucher die Hausordnung an.
1.2. Achten Sie auf aktuelle Aushänge, Hinweise und Änderungen durch die Geschäftsleitung.
1.3. Im gesamten KW besteht ein absolutes Rauch- und Dampfverbot.
2. Sicherheits- und Einweisungsregeln:
2.1. Vor Aufnahme des Trainings ist eine Einweisung durch qualifiziertes Personal erforderlich. Diese dient der Sicherheit und Vermeidung von
Verletzungen.
2.2. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden sollten vor dem Training Rücksprache mit einem Arzt halten.
3. Hygiene und Sauberkeit:
3.1. Das Training darf nur mit sauberer und geeigneter Sportkleidung erfolgen, um den Kontakt der Haut mit den Polstern zu vermeiden.
Schultern und Rücken müssen bedeckt sein.
3.2. Die Verwendung eines großen Handtuchs als Unterlage auf den Trainingsgeräten ist Pflicht.
3.3. Mitglieder, die kein Handtuch dabeihaben, können sich für 1 Euro ein Handtuch ausleihen.
3.4. Nach der Nutzung sind die Cardiogeräte mit bereitgestellten Reinigungsmitteln zu säubern.
3.5. Umkleidekabinen, Duschen und Sanitäranlagen sind sauber und in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
4. Schuhwerk und Bekleidung:
4.1. Das Betreten der Trainingsfläche ist nur mit sauberen Wechselschuhen gestattet.
4.2. Barfußtraining oder das Tragen von Flip-Flops ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
4.3. Kleidung mit beleidigenden oder unangemessenen Aufdrucken ist verboten.
5. Nutzung von Geräten und Equipment:
5.1. Alle Geräte und Ausstattungen sind gemäß ihrer vorgesehenen Funktion zu benutzen.
5.2. Nach Beendigung des Trainings sind Hanteln, Gewichte, Matten und andere Hilfsmittel an ihren vorgesehenen Platz zurückzuräumen.
5.3. Trainingsgeräte und -stationen sind zwischen den Sätzen bzw. nach Beendigung der Übung möglichst direkt freizugeben, damit andere
Mitglieder diese in der Zwischenzeit bzw. schnellstmöglich nutzen können. Abstimmungen mit anderen Trainierenden sind daher wünschenswert, um ein reibungsloses Miteinander zu fördern.
6. Verpflegung und Getränke:
6.1. Speisen dürfen nicht auf die Trainingsfläche mitgebracht werden.
6.2. Getränke sind nur in verschließbaren, bruchsicheren Trinkflaschen erlaubt.
6.3. Mitglieder, die keine geeignete Trinkflasche mitbringen, können sich eine Flasche gegen Pfand ausleihen.
6.4. Trinkflaschen sind ausschließlich auf den vorgesehenen Tischen oder in den Gerätehalterungen im Cardiobereich abzustellen.
Glasflaschen sind strikt verboten.
7. Verhalten während des Trainings:
7.1. Vermeiden Sie übermäßige Lärmentwicklung, wie das Fallenlassen von Gewichten oder lautes Stöhnen.
7.2. Rücksichtnahme auf andere Mitglieder und ein respektvoller Umgang sind zwingend erforderlich.
7.3. Handygespräche sind auf der Trainingsfläche möglichst zu vermeiden.
8. Persönliche Gegenstände und Nutzung der Spinde:
8.1. Kleidung, Schuhe und Wertsachen sind in den Spinden zu verstauen.
8.2. Das Mitbringen von Vorhängeschlössern für Spinde liegt in der Verantwortung der Mitglieder.
8.3. Spinde dürfen nur während der Trainingszeit belegt werden. Dauerhaftes Belegen ist untersagt.
8.4. Alle Spinde werden nach Betriebsschluss geleert und unverschlossene Gegenstände entfernt. Das KW übernimmt keine Haftung für
nicht abgeholte oder entnommene Gegenstände.
9. Zutritt und Mitgliedsausweise:
9.1. Der Zutritt ist nur mit einem gültigen Mitgliedsausweis gestattet.
9.2. Unbefugte Nutzung des Ausweises führt zu Sanktionen, einschließlich Kündigung und Hausverbot
10. Kinder und Tiere:
10.1. Kinder sind auf der Trainingsfläche nicht erlaubt. Eltern haften für alle durch ihre Kinder verursachten Schäden.
10.2. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden, ausgenommen sind zertifizierte Assistenztiere.
11. Park- und Fahrradabstellmöglichkeiten:
11.1. Fahrräder sind ausschließlich an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen.
11.2. Parkplätze sind mit Rücksicht auf andere Mitglieder zu nutzen. Fahrzeuge dürfen keine Ein- und Ausgänge blockieren.
12. Werbung und Verkaufsaktivitäten:
12.1. Jegliche Verkaufs- oder Werbeaktivitäten im KW sind untersagt, sofern sie nicht durch die Geschäftsleitung genehmigt wurden.
13. Fotografieren und Filmen:
13.1. Das Anfertigen von Selfies und privaten Fotos ist gestattet, solange keine anderen Personen oder Mitarbeiter des KWs auf der
Aufnahme zu sehen sind, es sei denn, diese haben ausdrücklich zugestimmt.
13.2. Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken ist nur nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsleitung gestattet.
14. Notfälle und Erste Hilfe:
14.1. Melden Sie Unfälle oder Verletzungen sofort dem Personal.
14.2. Feuer- und Notausgänge sind freizuhalten und im Ernstfall gemäß den Aushängen zu nutzen.
15. Schadenshaftung:
15.1. Für Schäden an Einrichtungen oder Geräten haftet der Verursacher, es sei denn, er kann nachweisen, dass er sie nicht zu
verantworten hat.
15.2. Das KW haftet nicht für Verletzungen oder Schäden an Kleidung, Wertsachen oder Fahrzeugen.
16. Weisungsrecht:
16.1. Die Mitarbeiter des KWs üben das Hausrecht aus und sind befugt, Anweisungen zu erteilen.
16.2. Mitglieder, die sich nicht an die Hausordnung halten, können mit Sanktionen bis hin zu Hausverbot und Kündigung belegt werden.
17. Schlussbestimmungen:
17.1. Änderungen der Hausordnung werden durch Aushang oder Mitteilung bekannt gegeben.
17.2. Mit der Nutzung des KWs erklären sich alle Mitglieder mit der Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung einverstanden.
Hinweis: Diese Regeln dienen der Sicherheit, Hygiene und einem harmonischen Miteinander. Vielen Dank für Deine Kooperation!
